Als Betreiber eines Nichtwohngebäudes mit einer Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlage über 290 kW Leistung sind Sie verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 ein System für die Gebäudeautomation und -steuerung bzw. Energiemanagementsystem zu installieren. Ziel dieser Regelung ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduktion von CO₂-Emissionen.
Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen, um diese Anforderungen fristgerecht und effizient umzusetzen:
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – Gemeinsam machen wir Ihr Gebäude fit für die Zukunft!
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.